Linksrum - Woche 3/2017: Wählen und Abstimmen |
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von Christine Steiger, Kantonsrätin
Am 12. Februar 2017 stimmen wir darüber ab, ob junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sich erleichtert einbürgern lassen können.
Diese jungen Einbürgerungswilligen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es gelten für die erleichterte Einbürgerung dieselben Kriterien wie bei der ordentlichen Einbürgerung:
Lediglich das Verfahren ist ein anderes. Die ordentliche Einbürgerung beschäftigt eine Vielzahl von Behörden und dauert oft Jahre. Bei der erleichterten Einbürgerung liegt der Entscheid allein beim Bund. Die Kantone können sich aber zu jedem Gesuch äussern.
Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Das bedeutet weniger Aufwand sowohl für die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation als auch für die Behörden. Damit soll den Umständen Rechnung getragen werden, dass diese Menschen schon ihr Leben lang hier sind und voll und ganz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Parlament und Bundesrat befürworten die Vorlage. Die SP Thurgau hat am ausserordentlichen Parteitag vom 19. Januar 2017 einstimmig die JA-Parole beschlossen.
Stimmen Sie JA und verhelfen Sie den jungen Einbürgerungswilligen die erleichterte Einbürgerung!