Linksrum - Woche 3/2017: Wählen und Abstimmen

Abstimmung

zugespitzt

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfond (NAF)

von Edith Graf-Litscher, Nationalrätin, Vizepräsidentin Verkehrskommission des Nationalrats, KVF-N

Durch eine Verfassungsänderung soll jedes Jahr 1 Milliarde Franken zusätzlich in den Strassenbau fliessen. Von dieser zusätzlichen Milliarde werden 650 Millionen Franken der Bundeskasse entnommen. Dadurch wird es zu Kürzungen in andern Bereichen wie Bildung, öffentlicher Verkehr und Entwicklungszusammenarbeit kommen. Die Vorlage hat sich im Verlauf der Beratungen im Parlament bezüglich der Finanzierungsquellen sehr stark verändert. Der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzierungsmix 1/3 Geld aus der Bundeskasse und 2/3 Nutzerfinanzierung sind ins Gegenteil gekehrt worden. Die zusätzliche Milliarde soll nun zu 3/4 aus der Bundeskasse und 1/4 aus Benzinpreiserhöhung finanziert werden Dieser Finanzierungsmix ist unausgewogen und der Griff in die Bundeskasse im Umfang von jährlich 650 Millionen Franken unverantwortlich. Zudem sind die Zusatzeinnahmen zu einem grossen Teil Pauschalen statt distanzabhängig. Die SP hat sich stets für ausgewogen finanzierte Fonds für die Schiene und die Strasse ausgesprochen. Am 12. Februar stimmen wir jedoch über ungleichlange Spiesse ab: Beim Strassenfonds NAF beträgt der grosse Griff in die Bundeskasse 650 Millionen. Beim Schienenfonds FABI sind es 100 Millionen pro Jahr, die direkt aus der Bundeskasse in die Schieneninfrastruktur fliessen. Die Billettpreise im öffentlichen Verkehr sind allein wegen FABI um 8 - 10% gestiegen. Der Benzinpreis, die Mitfinanzierung der Autofahrenden, soll nun nach mehreren Jahrzehnten Stillstand um 4 Rappen steigen, das entspricht einem halben Prozent der Kosten fürs Autofahren. Viele Städte unterstützen den NAF weil sie Angst um ihre zukünftigen Agglomerationsprogramme haben. Diese sind auch ohne Fonds auf Verfassungsstufe nicht gefährdet. Sie können entweder statt wie heute bis 2028 befristet, danach unbefristet weitergeführt werden oder könnten mit einer geringfügigen Anpassung des NAF Gesetzes um den Fonds direkt gesetzlich verankert werden. Den Netzbeschluss kann das Parlament auch ohne Verfassungsänderung in Kraft setzen. Entweder als einfachen, nicht referendumsfähigen Bundesbeschluss, wie dies diverse Vorstösse bereits fordern oder in Kombination mit einer Gegenfinanzierung per Gesetz. Wir können mit der Mobilität intelligenter umgehen als im NAF vorgesehen Dank den digitalen Mitteln ist es möglich, die Autos besser auszulasten und intelligent zu leiten. Dazu braucht es eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik und keine alten Zöpfe.


Edith Graf-Litscher diskutierte auch in der Arena des Schweizer Fernsehens über den NAF, die Sendung kannst Du dir gleich hier ansehen:



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