Linksrum - Woche 3/2017: Wählen und Abstimmen

Abstimmung

zugespitzt

Ja zur Thurgauer Kulturlandschaft

Gastbeitrag von Kantonsrat Toni Kappeler, Grüne

Am 12. Februar stimmen wir Thurgauerinnen und Thurgauer über eine Änderung unserer Kantonsverfassung ab. Diese Änderung ist weit weniger umstritten als die eidgenössischen Vorlagen. Dennoch ist sie für die Zukunft unserer Kulturlandschaft und der Siedlungen wichtig. Worum geht es? Künftig sollen Kanton und Gemeinden für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes sorgen und Massnahmen treffen, dass sich unsere Siedlungen qualitativ hochwertig nach innen entwickeln. Die nun vorliegende Fassung ist ein Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission zur Initiative "Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft". Nachdem der Grosse Rat diese Verfassungsänderung gutgeheissen hatte, zogen die Initianten ihre Initiative zurück. Bei der Gesetzesinitiative verfuhr man übrigens gleich: Auch hier wurde nach Annahme des Gegenvorschlags die ursprüngliche Initiative zurückgezogen. Weil kein Referendum zustande kam, ist die Gesetzesänderung beschlossen: Bis Ende 2040 kann das Siedlungsgebiet nicht erweitert werden - und die Gemeinden können nun ihre Baureglemente mit "Bestimmungen über eine Mindestausnützung" ergänzen. Das heisst: Die Gemeinde kann eine Ausnützung gemäss der entsprechenden Bauzone (W4.) verlangen; ein wichtiger Beitrag zur inneren Verdichtung. Kantonsrätin Christine Steiger SP, Mitglied der vorberatenden Kommission, prägte mit ihren Vorschlägen und ihrer Mitarbeit die guten und mehrheitsfähigen Gegenvorschläge.


Stopp der Zersiedlung, Erhalt des Kulturlandes, Siedlungsentwicklung nach innen, hohe Wohn- und Lebensqualität in unseren Siedlungen - alle diese Ziele sind unbestritten und vieles bereits im Raumplanungsgesetz geregelt. So lautet denn die einzige Kritik an dieser Vorlage: Wozu noch ein Verfassungseintrag? Beide Ziele dieser Vorlage - der Erhalt unserer Kulturlandschaft, sowie die hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen - sind verfassungswürdig, denn es sind zentrale Elemente einer kulturlandschonenden Raumplanung. Mit unserem Ja am 12. Februar sind diese Grundsätze "in Stein gemeisselt", weil nur das Volk die Verfassung ändern kann.

Das Anliegen wird breit unterstützt: Der Grosse Rat empfiehlt mit 110 zu 10 Stimmen ein Ja zur Änderung von § 77 der Kantonsverfassung! Ja sagen auch der Verband Thurgauer Landwirtschaft, Bio Ostschweiz, die IHK, die Umweltverbände, Energiefachleute TG, IG Passivhaus, Pro Velo, sowie die Parteien CVP, SP, Grüne, GLP, EVP, BDP, EDU. Die SVP-Delegierten lehnten die Verfassungsänderung mit 83 : 21 Stimmen ab; die FDP beschloss Stimmfreigabe.

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