Linksrum - Woche 47/2018

Grossratsgeflüster

zugespitzt

Grossratsgeflüster vom 7. November 2018

Wieder einmal HG2020...


von Nina Schläfli, Parteipräsidentin und Kantonsrätin Kreuzlingen

Einmal mehr bestimmte das Sparpaket HG2020 eine ganze Ratssitzung. Zu den meisten Massnahmen durften wir bisher nur unsere Meinung kundtun, nicht aber über ihre Umsetzung entscheiden. Vier der 20 Massnahmen hatten eine Gesetzesänderung zur Folge und mussten deswegen in einem zweiten Schritt durch den Grossen Rat abgesegnet werden. Unsere Kommissionsmitglieder Barbara Kern und Marina Bruggmann gaben ihr Bestes, wichtige Verbesserungen in die Vorlagen einzubringen, weil es für eine Ablehnung der vier Sparmassnahmen keine reellen Chancen gab.

Die Diskussion zu zwei der Massnahmen verlief eher unspektakulär:

  • Die Zivilstandsämter werden von fünf auf zwei Standorte (Frauenfeld und Amriswil) reduziert. Ein Antrag auf nur einen Standort hatte keine Chance. Übrigens: Die Reduktion betrifft die Traulokale nicht, Heiraten ist also weiterhin an vielen Orten im Kanton möglich.
  • Auch gegen die Anpassung der Verfahrenskosten am Verwaltungsgericht gab es keine Einwände, weil die Gebühren seit 26 Jahren nicht mehr angepasst wurden.

Viel zu diskutieren gaben die zwei weiteren Massnahmen:

  • Der bis anhin vergleichsweise tiefe kantonale Finanzausgleich sollte mit einigen Anpassungen im «Gesetz über den Finanzausgleich der politischen Gemeinden» verbessert werden. Ziel der Revision ist auch, dass die Unterschiede unter den Gemeinden in der finanziellen Ausstattung ausgeglichen und insgesamt etwas geglättet werden. Die Botschaft kam bereits etwas entschärft aus der Kommission. Die finanzkräftigen Gemeinden werden wohl trotzdem bald mehr bezahlen müssen.
    Weil die Gesetzesanpassung für mehr Steuergerechtigkeit im ganzen Kanton sorgen wird, hatte unsere Fraktion keine Einwände. Den Steueroasen Bottighofen und Salenstein, die künftig deutlich mehr in den horizontalen Finanzausgleich bezahlen müssen, wurde im Grossen Rat eine längere Übergangsfrist von vier Jahren gewährt. Ob es dabei bleibt, wird sich an der kommenden Sitzung zeigen.
  • Zweischneidig waren für uns die Änderungen im «Gesetz über die Krankenversicherung». Einerseits gab es deutliche Verbesserungen im Bereich der Restkostenfinanzierung und so zumindest eine teilweise Entlastung der Gemeinden von ihren hohen Kosten für ambulante Pflege. Sehr erfreulich ist auch ein neuer Paragraph, welcher Pflegeheime zur Ausbildung von Fachkräften verpflichtet. Andererseits war der Preis für diese Verbesserungen eine Kürzung der Beiträge für die Prämienverbilligung. Personen, die über ein steuerbares Vermögen verfügen, erhalten künftig keine Prämienverbilligung mehr. Unbestritten war, dass Personen mit einem grossen Vermögen künftig keine Prämienverbilligungen mehr erhalten sollen. Die Frage, inwiefern die Revision vor allem RentnerInnen betrifft, die von Vermögensverzehr oder in günstigem Wohneigentum leben, diskutierten wir an der Fraktionssitzung kontrovers. Eine Mehrheit rang sich zu einem Streichungsantrag durch. Der Antrag von Sonja Wiesmann war dann aber im Rat chancenlos. Die FDP versuchte ihrerseits den neuen und hart erkämpften Ausbildungsartikel wieder zu streichen. Mit einer eher unheiligen Allianz wurde dieser Antrag erfolgreich abgelehnt.

In der kantonalen Finanzpolitik sind endlich nachhaltige Lösungen gefragt, damit wir in ein paar Jahren nicht das nächste einschneidende Sparpaket diskutieren und uns bei der Budgetierung ständig an der Quadratur des Kreises versuchen müssen. Dafür haben wir zwar meistens die besseren Argumente, aber momentan leider nicht die Mehrheiten.

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