Linksrum - Woche 05/2018

Grossratsgeflüster

zugespitzt

Grossratsgeflüster vom 24. Januar 2018

von Marianne Sax, Kantonsrätin Frauenfeld

Das Haushaltsgleichgewicht wurde an den letzten Sitzungen nicht gefunden, deshalb beschwert es bereits zum dritten Mal unsere Traktandenliste. Die Voten sind zahlreich. Die zusätzliche Belastung des Lotteriefonds und die Streichung der mündlichen Kanti-Prüfungen werden moniert. Bei der Sexualpädagogik solle nicht gespart werden und die Auflösung der HMS in Frauenfeld wird einmal mehr bedauert, der Verzicht auf die Leistungsvereinbarung mit der Wiler Berufsberatung kritisiert. Felix Züst (krankheitshalber vertreten durch Nina Schläfli) ärgert sich über den Abbau bei der Fachstelle für Schulevaluation, denn sie ist wichtig für die Planung der Schulgemeinden. Nina Schläfli als sich selber äussert sich zu den unübersichtlichen Sonderschultarifen. Die Liste der Rednerinnen ist lang, die Reden sind es leider oft auch. Weitere Sparmassnahmen werden vorgeschlagen: Bruno Koch (SVP) regt gar an, die Denkmalpflege ins Amt für Archäologie zu integrieren. Alt zu sehr alt, sozusagen. Am meisten gibt aber die Reduktion der kantonalen Beiträge an die "Überbetrieblichen Kurse" zu reden. Das Gewerbe ist alarmiert, denn hier sind ausnahmsweise sie selbst und ihre Berufsverbände gefordert. RR Monika Knill ist nicht erfreut über das Ausspielen von Baukosten für die PH gegen die ÜK-Beiträge und verwahrt sich dagegen, das Gewerbe plagen zu wollen. Das hätte die SP-Fraktion ihr auch nie vorgeworfen.

Nun erörtern wir die Volksinitiative "Kulturlandschutz", bei der es aus Sicht unserer Fraktion einzig und allein darum geht, dass die Landwirte keinen Quadratmeter Land für Gewässerkorrekturen hergeben möchten. Merke: Kulturlandschutz ist nicht das Gleiche wie Naturschutz. Die Initiative widerspricht Bundesrecht und wir sehen keine Möglichkeit, sie für gültig zu erklären. Viel zitiert wird der Grundsatz "in dubio pro populo", was heissen soll, dass aus Respekt vor den vielen Unterschriften eine Initiative gültig sein sollte. Wie uns unser Kommissionsmitglied Christine Steiger erklärt, muss man den ersten Satzteil "in dubio" beachten - es besteht nämlich kein Zweifel an der Ungültigkeit. Wenn hier jemand keinen Respekt vor denen hat, die die Initiative unterschrieben haben, sind es die Initianten selbst, die mutwillig unmögliche Formulierungen wählten. Trotz aller Argumente wird die Initiative mit 58 ja zu 56 nein für gültig erklärt und bekennt sich damit zum Grundsatz "in dubio pro Bauer".

Es wird über Gegenvorschlag und Initiative diskutiert, die Initiative hat keine Chance. Mit dem Gegenvorschlag können wir leben, er wird kaum Auswirkungen haben. Am Schluss der materiellen Beratung ist es 12:45Uhr und die Sitzung wird von der Präsidentin recht brüsk abgebrochen. Waren es die Geräusche der knurrenden Präsidentenmägen, die sich auf der Tribüne meldeten? Es beehrten uns nämlich die Parlamentspräsidenten beider Appenzell und aus St.Gallen. En Guete.

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